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Allgemeine Geschäftsbedingungen von SBH Marine Equipment/Rent for Fun.
1. Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von SBH Marine Equipment BV/Rent for fun mit Mietern geschlossenen Miet- und Überlassungsverträge und betreffen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Materialien, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Vermieter: SBH Marine Equipment BV/Rent for Fun mit Sitz in Burgh Haamstede. Wird auch als Rent for Fun bezeichnet
Mieter: die natürliche oder juristische Person, die auf der Grundlage einer Vereinbarung Materialien vom Vermieter für einen bestimmten Zeitraum mietet.
Materialien: alle Materialien und (elektrischen) Geräte, die der Vermieter zur Miete zur Verfügung stellt, sowie sämtliches Zubehör, Motoren, Seile, Schiffsmaterial und Transportmittel, die zu den oben genannten Gegenständen gehören.
3. Zitat
Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich. Die Materialien werden nicht als Option in Betracht gezogen.
4. Mietzeitraum
Die Materialien werden für einen bestimmten Zeitraum von mindestens 3 Tagen oder 72 Stunden vermietet. Die Mietzeit beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem die vertragsgemäß gemieteten Materialien das Lager des Vermieters verlassen, und endet, wenn die gemieteten Geräte in dieses Lager zurückkehren, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Preise/Bezahlung
Es wird erwartet, dass der Mieter die vom Vermieter verwendeten Mietpreise kennt und ihnen zustimmt. Der Mieter muss den Mietpreis vor oder zu Beginn der Mietzeit oder per Banküberweisung, iDEAL im Voraus in bar und vollständig bezahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Stornierung
Hat der Mieter eine Option des Vermieters zur Anmietung von Materialien in Anspruch genommen und möchte er anschließend auf die Vermietung verzichten, gelten die folgenden Stornierungsbestimmungen. Kündigt der Mieter den vorgeschlagenen Mietvertrag früher als am siebten Tag vor Beginn der Mietzeit, kann die Stornierung kostenlos erfolgen; früher als am vierten Tag vor Beginn der Mietzeit schuldet der Mieter 25% der Miete; später als am dritten Tag vor Beginn der Mietzeit schuldet der Mieter die volle Miete.
7. Einzahlung
Der Vermieter hat das Recht, eine Kaution zu verlangen.
8. Erfordernis der Legitimation
Vor Abschluss des Mietvertrags mit dem Mieter kann der Vermieter den Mieter verpflichten, sich auszuweisen, indem er dem Vermieter einen oder mehrere rechtsgültige Identitätsnachweise sowie eine Kopie eines Bank- oder Giroauszugs vorlegt, der nicht älter als 14 Tage ist.
9. Benutzen
Der Mieter wird die Materialien nur für den Zweck verwenden, für den sie hergestellt wurden. Der Mieter wird die Ausrüstung wie ein guter Familienvand/Mutter behandeln und auch für eine angemessene und sichere Aufbewahrung sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, jederzeit freien Zugang zu Gebäuden, Höfen oder anderen Orten zu gewähren, an denen sich die gemietete Ausrüstung befindet, um den Zustand dieser Ausrüstung überprüfen zu lassen.
10. Kontrolle des Mietobjekts
Um Problemen vorzubeugen, muss der Mieter dies sofort nach Erhalt des Mietobjekts überprüfen und falls es Mängel, Mängel oder andere Beschwerden gibt, muss der Mieter dies unverzüglich an Rent for fun melden
11. Verkehr/Verkehr
Der Mieter transportiert das Mietobjekt vollständig auf eigene Kosten und Gefahr. Es ist möglich, die gemieteten Materialien von Rent for fun liefern und abholen zu lassen. Falls gewünscht, muss hierfür separat ein Termin vereinbart werden. Lieferung und Abholung durch Rent for fun können mit Kosten verbunden sein.
12. Bedienung
12.a. Der Mieter erklärt, dafür zu sorgen, dass die Ausrüstung in gutem Zustand vom Lager/Ort des Vermieters an ihn geliefert wird. Mit Abschluss des Mietvertrags erklärt der Mieter, dass er mit der Funktionsweise der Materialien vertraut ist und bestätigt, dass die von ihm gemietete Ausrüstung dem Zweck entspricht, für den er die Materialien mietet.
12.b. Tritt während der Mietzeit ein Defekt an oder an den gemieteten Materialien auf, muss der Mieter dies unverzüglich dem Vermieter melden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Störungen zu beheben und/oder Reparaturen an den gemieteten Geräten selbst durchzuführen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Werden Störungen oder Mängel an oder an oder an der gemieteten Ausrüstung nicht direkt oder überhaupt dem Vermieter gemeldet, haftet der Mieter in vollem Umfang für alle Schäden, die sich daraus ergeben.
13. Versäumnisse und Entschädigung.
13.a. Die Materialien müssen vom Mieter im Lager/Standort des Vermieters abgeholt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Holt der Mieter das Mietobjekt nicht rechtzeitig zum vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Mietzeit ab, erfolgt dies ausschließlich auf eigene Kosten und Gefahr. Der Mietpreis ist während der schriftlich vereinbarten Mietzeit jederzeit fällig.
13.b. Die Materialien müssen vom Mieter spätestens an dem Tag, an dem die vereinbarte Mietzeit endet, an das Lager/den Ort des Vermieters zurückgegeben werden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn der Mieter die gemietete Ausrüstung nicht bis zu diesem Enddatum zurückgegeben hat, aus welchem Grund auch immer, sowie im Falle einer Beschädigung der Ausrüstung, aus welchem Grund auch immer, ist der Mieter in Verzug, ohne dass es einer Mahnung oder Mahnung bedarf. In diesem Fall schuldet der Mieter unbeschadet seiner sonstigen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter dem Vermieter eine Entschädigung. Im Falle einer verspäteten Lieferung beträgt diese Entschädigung den Mietpreis pro Tag für jeden Tag, der die vereinbarte Mietdauer überschreitet, zuzüglich 50% dieses Mietpreises. Im Falle einer Beschädigung der Ausrüstung schuldet der Mieter die Kosten für die Reparatur dieser Schäden als Entschädigung sowie den Mietpreis pro Tag für jeden mit der Reparatur verbundenen Tag zuzüglich 50% dieses Mietpreises.
13.c. Sollte dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe des Mieters und/oder durch Beschädigung der Materialien ein höherer Schaden entstehen als der Betrag der Entschädigung, die der Mieter gemäß den Bestimmungen des vorherigen Absatzes, 13.b., dieses Artikels zu zahlen hätte, ist der Vermieter auch berechtigt, diesen zusätzlichen Betrag vom Mieter zu verlangen.
14. Meldepflicht
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Materialien ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich zu melden. Darüber hinaus wird der Mieter im Falle eines Diebstahls oder Verlusts oder im Falle eines Missbrauchsschadens dies unverzüglich der Polizei der Gemeinde melden, in der der Diebstahl oder Belästigung stattgefunden hat, und umgehend eine Kopie dieses Berichts an den Vermieter weiterleiten. Wenn der Mieter den in diesem Artikel festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommt, ist er verpflichtet, den Vermieter für alle Schäden zu entschädigen, die sich aus den oben genannten Ereignissen ergeben.
15. Versicherungen
15.a. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt der Mieter, dass das Mietobjekt ab dem Zeitpunkt, an dem das Material das Lager/den Standort verlässt, nicht versichert ist.
15.b. Der Mieter muss das Mietmaterial während der gesamten Mietdauer gegen Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder andere Schäden, die durch oder an den gemieteten Materialien verursacht werden, vollumfänglich versichern. Der Versicherungswert der Mietgegenstände wird ihnen auf schriftliche Anfrage des Mieters vom Vermieter mitgeteilt.
16. Schaden
16.A. Alle während der Mietzeit an den Materialien verursachten Schäden, unabhängig von deren Ursache oder Ursache, gehen zu Lasten des Mieters, sofern und soweit die Entschädigung für diesen Schaden nicht durch eine vom Mieter geleistete Entschädigung gedeckt ist.
16.B. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die während der Mietzeit dadurch entstehen, dass die gemieteten Materialien nicht ordnungsgemäß oder nicht wie erwartet funktionieren oder an Personen und/oder Eigentum durch oder bei der Arbeit mit den gemieteten Materialien verursacht werden.
17. Vertraulichkeit
Der Mieter wird Informationen über die vom Vermieter in Bezug auf die gemieteten Materialien verwendeten Entwürfe und/oder Konstruktionsmethoden nicht kopieren oder an Dritte weitergeben, die ihm durch und/oder bei Abschluss und/oder Ausführung des Mietvertrages bekannt werden.
18. Recht des Vermieters, sich zu weigern
Der Vermieter hat das Recht, zu keinem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen einen Mietvertrag abzuschließen.
19. Nutzung durch Dritte
Dem Mieter ist es nicht gestattet, die gemietete Ausrüstung an Dritte zu vermieten oder zu verleihen, sei es gegen eine Gebühr oder nicht.
20. Bedingungen für die Vermietung
Wählen Sie den gewünschten Mietzeitraum aus:
Extras (müssen in den Warenkorb gelegt werden):
+ Nummernschild (24,95€): Es ist zwingend erforderlich, ein Nummernschild am Anhänger anzubringen. Haben Sie kein zusätzliches Nummernschild? Wir machen eins für dich. Innerhalb von 3 Arbeitstagen vereinbart. Wählen Sie diese Option im Warenkorb aus.
+ Liefer- und Abholservice (49,95€): Keine Lust oder Zeit, das Boot abzuholen? Wir bringen es vor Ort und holen es selbst ab.
*Alle Preise verstehen sich ab 200€ Pfand und Treibstoff.